Versicherung, Zulassung, Wechselnummer, Steuern
Heute wird es nochmals staubtrocken: Die oben genannten Themen liegen halt zwingend vor den Abenteuern mit dem neuen Mobil.
Wie sieht der ganzen Vorgang der Fahrzeugzulassung in der Schweiz – genauer im Kanton Graubünden – aus?
Falls der Händler das Fahrzeug nicht schon zum Übergabetag zugelassen hat, muss man dies später beim Strassenverkehrsamt selbst erledigen.
Normalerweise holt man bei seiner schon vorhandenen Autoversicherung eine Offerte ein und vergleicht diese eventuell noch mit Tarifen anderer Versicherer.
Bei einem neuen Fahrzeug ist natürlich eine Vollkaskoversicherung angeraten. Möglicherweise wird das Fahrzeug und dessen Standplatz noch von einem Gutachter der Versicherung angeschaut. (Hagelschäden, Vandalismusgefahr)
Die Versicherung der Wahl erstellt nach Abschluss des Vertrags einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) für das Strassenverkehrsamt.
Dieser elektronische Versicherungsnachweis (eVn) ist bis 30 Tage nach Erstellung gültig. Hier muss man nichts weiter tun, als sich in dieser Frist zum Amt zu begeben.
Ist das Fahrzeug fabrikneu, benötigt das Strassenverkehrsamt auch den Prüfungsbericht “Formular 13.20A”.
Dieser wird dem Fahrzeugbesitzer beim Kauf des Fahrzeugs vom Händler abgegeben und bleibt nach der Zulassung beim Strassenverkehrsamt.
Dort bekommt man schliesslich den Fahrzeugausweis.
Das Geniale in der Schweiz: Es bietet sich an, die Möglichkeit einer Wechselnummer in Anspruch zu nehmen, sofern man den vorhandenen Personenwagen während der Zeiten im Wohnmobil nicht nutzt.
Versicherungsseitig gibt es für beide Fahrzeuge nur einen Vertrag, der die Wechselnummer berücksichtigt. Die Versicherungssumme orientiert sich am teureren Fahrzeug, das in vielen Fällen sicherlich das Wohnmobil ist. Teilkasko muss man für beide Fahrzeuge zahlen, weil auch das nicht am Verkehr teilnehmende einem Risiko ausgesetzt ist.
Der Steuertarif in Graubünden richtet sich nach dem Hubraum des Autos.
Für die Berechnung wird das Fahrzeug mit dem grösseren Motor herangezogen. Der Aufschlag für die Wechselnummern beträgt nochmals 20 % des Steuersatzes.
Soweit die Trockenkost…
Die ganze Aktion ist für die letzte Januarwoche geplant. Oski wird also bald das Srassenbild und seine Abenteuer diese Webseite bereichern 🙂
Hallo Jens,
na das hätte ich mal wissen müssen als ich meinen hier zugelassen habe. Mit der Versicherung und der Übermittlung ans Straßenverkehrsamt hat das nicht so doll funktioniert. Erst im zweiten Anlauf.
Als die Versicherung endlich den Versicherungsnachweis übermittelt hatte ans Straßenverkehrsamt, war die Zulassung innerhalb weniger Minuten erledigt.
Thema Wechselschilder ist echt genial. Bei welcher Versicherung läuft der Oski ? Bin bei der Zürich, die haben mir damals mit Abstand das günstigste Angebot gemacht.
Ist es eigentlich richtig, dass das Fahrzeug ohne Schilder nur auf privat Grund und nicht auf öffentlichem Grund stehen darf? Trotz Teilkasko. Meine, das mal irgendwo gelesen zu haben.
Gutes Gelingen auf jeden Fall mit dem Papierkrieg!
Viele Grüsse
Kai
Hallo Kai
Ich hatte ja auch alle Zeit der Welt um das vorzubereiten. Aber jede Versicherung sollte das auf Anhieb hinbekommen. Ich bin bei der Helvetia, die hat die vorherige, die National, “gefressen”. Nacher sind die Prämien günstiger geworden, so dass ich nicht weitere Offerten geholt habe.
Das mit dem Privatgrund wird wohl so sein. Die Versicherung wollte bei mir sehr genau wissen, wo Oski wohnt.
Worte wie “gedeckt” oder “abgeschlossen” bekommen da richtig Gewicht.
Jedenfalls ist der ganze Kram durch und Oski darf offiziell aus dem Stall. Evtl. kommt er schon am Donnerstag in den grossen Kanton, ganz in die Nähe deiner Heimat 😉 Grüsse Jens